Grafikatelier Pronto Mediadesign - Webdesign, Grafikdesign, Werbetechnik, Übersetzungen


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Grafikatelier Pronto Mediadesign in Lahr - allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Mai 2009


1. Allgemeines

  • 1.1 Das Grafikatelier Pronto Mediadesign erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen sowie für alle Dienstleistungsverträge zwischen dem Grafikatelier Pronto Mediadesign und dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


  • 1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn das Grafikatelier Pronto Mediadesign sie schriftlich in den Einzelverträgen für die zu erbringenden Leistungen oder entsprechenden Nachtragsvereinbarungen bestätigt. Den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen.


  • 1.3 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des Anderen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Grafikatelier Pronto Mediadesign unverzüglich mitzuteilen.


2. Datenschutz

  • 2.1 Gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes (IuKDG) unterrichtet das Grafikatelier Pronto Mediadesign Sie hiermit darüber, dass bei Ausfüllen des Kontaktformulars auf dieser Internetseite Ihre personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und maschinell verarbeitet werden.


  • 2.2 Das Speichern und Verwenden Ihrer personenbezogenen Daten dient ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Anfrage oder Ihres Auftrages und sie werden nicht an Dritte weiter gegeben. Ausgenommen hiervon sind Dienstleister, die zur Auftragsabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern (z. B. Post, Bank). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.


  • 2.3 Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Kontaktieren Sie uns dazu bitte mit Hilfe des Kontaktformulars.


3. Auftragsabwicklung & Vergütung

  • 3.1 Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich netto zzgl. 19% Mehrwertsteuer.


  • 3.2 Nach dem Absenden der schriftlichen Auftragsbestätigung beginnt das Grafikatelier Pronto Mediadesign mit der Konzeption und Realisierung des erteilten Auftrags. Sollte der Auftraggeber während des Entwicklungsprozesses seinen Auftrag zurückziehen, so stellt das Grafikatelier Pronto Mediadesign die bis zum Zeitpunkt der Auftragskündigung angefallenen Arbeiten, einschließlich konzeptioneller Vorarbeit, in Rechnung.


  • 3.3 Der Rechnungsbetrag wird, wenn nicht anders vereinbart, bei Ablieferung der abgeschlossenen Arbeit fällig und ist ohne Abzug, nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags verbleiben sämtliche von der Firma Pronto Mediadesign geleisteten Arbeiten (hierzu zählen auch Materialien, Datenträger, etc.) in deren Eigentum und können zurück gefordert werden, wobei der Kunde zur unverzüglichen und vollständigen Herausgabe dieser Arbeiten verpflichtet ist.


  • 3.4 Unsere Angebote umfassen, wenn nicht anders vereinbart, die Präsentation von nicht mehr als 2 Grundlayouts. Das Grafikatelier Pronto Mediadesign kann weitere Entwürfe präsentieren, ist aber nicht dazu verpflichtet. Findet die fertige Auftragsarbeit keine Verwendung, wird die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung dennoch fällig.


  • 3.5 Technische und/oder gestalterische Mitarbeit und/oder Vorschläge des Auftraggebers haben keinerlei Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung. Ebenso wenig wird hierdurch ein Miturheberrecht begründet.


  • 3.6 Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe, die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden dem Auftraggeber, wenn nicht anders vereinbart, mit 38,00 € pro Stunde zzgl. 19 % MwSt. berechnet.


4. Nutzungs- & Urheberrecht

  • 4.1 Jede Art der Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder eine wie auch immer geartete Verbreitung von Konzepten, Entwürfen, Illustrationen, Fotos und Layouts des Grafikateliers Pronto Mediadesign, unterliegt dem Urheberrecht und bedarf somit der schriftlichen Zustimmung der Firma Pronto Mediadesign und ist kostenpflichtig.


  • 4.2 Konzepte, Entwürfe, Illustrationen, Fotos und Layouts bleiben stets Eigentum des Urhebers und werden ausschließlich im Sinne des Urheberrechts zu der vereinbarten Nutzungsart zur Verfügung gestellt.


  • 4.3 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte, auch nicht an Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Bei Missachtung wird unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung, eine nachträgliche, vom Grafikatelier Pronto Mediadesign ermittelte Vergütung fällig.


  • 4.4 Jede weitere Vereinbarung, das Nutzungs- & Urheberrecht betreffend, findet sich in den jeweiligen Verträgen, die zwischen dem Grafikatelier Pronto Mediadesign und dem Kunden geschlossen werden. Diese Vereinbarungen sind durch Unterzeichnung der Verträge rechtsgültig.


  • 4.5 Das Grafikatelier Pronto Mediadesign behält sich vor, Urheber- und Impressumsangaben wie Name, Adresse, Telefon, Fax, Internet- und Emailadresse in seine Arbeiten einzubringen.


5. Fremdleistungen

  • 5.1 Erforderliche Fremdleistungen bei der Realisierung eines Auftrags, wie z.B. Nutzungsrechte für Fotos, Fotografenhonorare, Illustrationen, Druckfilme, Proofs, Andrucke, Druckkosten, Lektorat und Übersetzungen, werden gesondert, nach Aufwand in Rechnung gestellt.


  • 5.2 Zusätzliche Leistungen, wie Recherche in Bilddatenbanken und Bildlizenzen, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.


  • 5.3 Bei der Abwicklung von Druck- und Produktionsaufträgen erteilt das Grafikatelier Pronto Mediadesign erforderlichenfalls Aufträge an Produktionspartner und Dienstleister, im Namen und auf Rechnung des Kunden.


  • 5.4 Die Preise für Fremdleistungen, wie z.B. Druckangebote, sind auf Basis der heute gültigen Material- und Lohnkosten unserer Produktionspartner kalkuliert. Eventuelle Änderungen behalten wir uns vor.


  • 5.5 Projektbedingte Kurierfahrten, Overnightkuriere oder Versandleistungen per Spedition, werden auf Nachweis und nach Aufwand in Rechnung gestellt.


6. Haftung

  • 6.1 Das Grafikatelier Pronto Mediadesign übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten. Gleiches gilt für die Schutzfähigkeit. Das Grafikatelier Pronto Mediadesign verwendet überlassene Vorlagen (Logos, Illustrationsmaterial, Texte) unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.


  • 6.2 Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für die Publikation mit Abnahme der Arbeit. Das Grafikatelier Pronto Mediadesign übernimmt keine Haftung für inhaltliche oder formelle Fehler, die eindeutig auf das wissentliche, unwissentliche oder fahrlässige Verschulden des Kunden, aus welchen Gründen auch immer, zurückzuführen sind.


  • 6.3 Alle weiteren Vereinbarungen, die Gewährleistung und Haftung betreffend, finden sich in den jeweiligen Verträgen, die zwischen der Firma Pronto Mediadesign und dem Kunden geschlossen werden und sind durch Unterzeichnung der Verträge rechtsgültig.


  • 6.4 Für Dritte und Zulieferbetriebe (z.B. Druckereien), die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich der Firma Pronto Mediadesign tätig werden, hat der Kunde, wie für Erfüllungsgehilfen, einzustehen. Das Grafikatelier Pronto Mediadesign schließt jede Haftung dem Kunden gegenüber aus, wenn das Grafikatelier Pronto Mediadesign, aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden teilweise bzw. überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.


7. Leistungsänderungen

  • 7.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von der Firma Pronto Mediadesign zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber der Firma Pronto Mediadesign, auf dem entsprechenden Formular, aber auf jeden Fall schriftlich äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die schnell geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann die Firma Pronto Mediadesign von dem Verfahren nach §7 Abs. 2 bis 5 absehen.


  • 7.2 Das Grafikatelier Pronto Mediadesign prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung, insbesondere hinsichtlich der Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt das Grafikatelier Pronto Mediadesign, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt das Grafikatelier Pronto Mediadesign dies dem Kunden mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch nur dann weiterhin geprüft bzw. realisiert werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um einen zunächst unbestimmten Zeitraum verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis hinsichtlich dieser Verschiebung, so führt die Firma Pronto Mediadesign die Prüfung des Änderungswunsches bzw. dessen Realisierung durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. Allerdings werden dem Kunden die Kosten für den bis dahin geleisteten Mehraufwand in Rechnung gestellt.


  • 7.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird das Grafikatelier Pronto Mediadesign dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.


  • 7.4 Die Vertragsparteien werden sich inhaltlich zum Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Einigung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung auf dem entsprechenden Formular oder in geeigneter Form beifügen.


  • 7.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach §7 Abs. 2 nicht einverstanden ist.


  • 7.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Einigung über den Änderungsvorschlag und ggf. der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, soweit erforderlich, verschoben. Das Grafikatelier wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.


  • 7.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Stundensätze getroffen wurde, nach dieser, mindestens jedoch nach dem üblichen Stundensatz der Firma Pronto Mediadesign, in Höhe von 39,00 € zzgl. 19% MwSt. pro Arbeitsstunde, berechnet.


  • 7.8 Die Firma Pronto Mediadesign ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung, unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Pronto Mediadesign, für den Kunden zumutbar ist.


8. Schlussbestimmungen

  • 8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Lahr/Schwarzwald. Die Anwendung des deutschen Rechts gilt als vereinbart.


  • 8.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden sich in diesem Falle um eine möglichst gleichartige Ersatzregelung bemühen.


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